chimpsy3
| Herkunft: | Grieskirchen, Oberösterreich ![]() |
| Zuletzt Online: | 13.01.2013 02:20 |
| Alter: | 28 |
| Location: | Friends, Red Cross |
| Haarlänge: | kurz |
| Sternzeichen: | Stier |
| Beruf: | Angestellter |
| Dabei seit: | 29.05.2005 |
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Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.Der Rechte.
http://www.youtube.com/watch?v=ajZ-uB504pE
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht ... wen interessiert's
für Österreich:
StVO §26 Einsatzfahrzeuge
(1)
Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge [...]
(4)
Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach den Vorrang:
1. Rettungsfahrzeuge,
2. Fahrzeuge der Feuerwehr,
3. Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes,
4. Sonstige Einsatzfahrzeuge.





