AGB Szene1
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Verwendung der von Ihnen hochgeladenen
Inhalte durch die Mediahaus OG und die Crosscom Medialab&Services GmbH, der Sie durch das
Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens im Rahmen des Uploadvorgangs zustimmen können.
Bitte lesen diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie sich mit ihrer Geltung einverstanden
erklären.
Die Mediahaus OG und Crosscom Medialab&Services GmbH behalten sich das Recht vor, diese
Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall werden Ihnen
vorher die Änderungen an den Bedingungen mitgeteilt und Sie dabei darauf hingewiesen,
dass die Änderungen als angenommen gelten, wenn Sie diesen nicht binnen vier Wochen
widersprechen, oder sobald Sie erneut Inhalte unter Zustimmung zu den geänderten
Teilnahmebedingungen hochladen. über Änderungen dieser Teilnahmebedingungen oder sonstige
Angelegenheiten können wir Sie auch dadurch informieren, dass Hinweise oder Links im Angebot
von Szene1 veröffentlicht werden.
2. Einwilligung zur Fernsehsendung
Ihnen ist bekannt, dass die Mediahaus OG und Crosscom Medialab&Services GmbH sowie die
angehörigen Unternehmen in Zusammenarbeit mit Szene1 gegebenenfalls daran interessiert,
nicht jedoch dazu verpflichtet sind, die von Ihnen erstellten und hochgeladenen Inhalten
(inkl. begleitender Materialien wie Textkommentare etc.), insbesondere, aber nicht abschließend
durch die Sender (Sendungen) der beiden Anbieter (wie z.B. www.beatone.tv und music'n more
auf RTL2 Österreich, Viva und MTV Austria) und anderen Free TV- und Pay TV- Sendern
auszustrahlen und/oder sie anderweitig auszuwerten.
Sie erklären sich hiermit persönlich sowie im Namen Dritter, die gegebenenfalls auf
den Aufnahmen zu sehen sind, ausdrücklich mit der Sendung und mit der Auswertung nach
Maßgabe von Ziffer 3.1 einverstanden.
3. Nutzungsrechtseinräumung
3.1 Weiterhin räumen Sie hiermit der Mediahaus OG und der Crosscom Medialab&Services GmbH
für die Dauer von 3 JAHREN folgende NUTZUNGSRECHTE auf NICHT-EXKLUSIVER BASIS ein:
3.1.1 für die Länder, die am 1.1.2007 Mitgliedsländer der Europäischen Union sind:
- das Senderecht
d. h. das Recht, Ihre Inhalte durch Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel der öffentlichkeit mittels analoger oder digitaler Speicher- und Übertragungstechnik beliebig häufig zugänglich zu machen, wobei Recht der Wiedergabe von Sendungen eingeschlossen ist; - das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung,
d. h. das Recht, Ihre Inhalte drahtgebunden oder drahtlos der öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist, insbesondere diese in elektronischen Datenbanken bereitzuhalten und mittels digitaler oder anderweitiger übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese Ihre Inhalte auf jeweils individuellen Abruf mittels eines Fernseh- und/oder sonstigen Gerätes auch zur interaktiven Nutzung empfangen (Television-on-Demand, Video-on-Demand, Online etc.) und gegebenenfalls öffentlich vorführen können; - das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht,
d. h. das Recht, Ihre Inhalte auf Bild-/Tonträgern aller Art zum Zwecke der nicht öffentlichen Wiedergabe zu vervielfältigen und diese zu verbreiten. Dieses Recht umfasst sämtliche audiovisuellen Systeme wie Schmalfilme, Schmalfilm- und Videokassetten, Videobänder, Videoplatten, Disketten, Chips, CD-ROM, CDi, 3DO, MMCD, SDD, DVD sowie multimediale Bild-/Tonträger unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Systems und unabhängig von der Art der Nutzung, einschließlich interaktiver Nutzung. Eingeschlossen ist das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in Form von Einzelbildern; - das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht,
d. h. das Recht, Ihre Inhalte bzw. ihre Bild- bzw. Tonbestandteile und/oder sonstigen Elemente unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte zu kürzen, zu teilen, Werbung/Sponsoring oder andere Werke einzufügen oder diese mit den Aufnahmen zu verbinden sowie technisch notwendige Veränderungen vorzunehmen;
- das Recht zur Werbung,
d. h. die Befugnis, Ausschnitte aus Ihren Inhalten einzeln oder in Verbindung mit Inhalten anderer Nutzer auszuwerten oder für Werbezwecke zu nutzen sowie das Recht, in branchenüblicher Weise (z. B. im Radio, im Fernsehen, im Kino, online, auf Videogrammen oder in Druckschriften) für Ihre Inhalte und deren Auswertung auf Szene1 oder anderen Medien zu werben;
4. Garantie
Sie garantieren uns gegenüber, dass Sie alle erforderlichen Rechte in Bezug auf die hochgeladenen Inhalte besitzen, und dass Sie damit keine Rechte Dritter, gleich welcher Art und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen. Falls Sie selbst nicht Inhaber der Rechte an einem von Ihnen eingegebenen Inhalt sind, garantieren Sie, dass Sie alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen und dergleichen wirksam eingeholt haben.
5. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
5.1 Für diese Vereinbarung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und den Unternehmen
der Mediahaus OG und Crosscom Medialab&Services GmbH gilt ausschließlich das Recht der
Republik Österreich.
5.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Linz.
5.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen
hiervon unberührt.